Newsletter 10 / Mai 2016 |
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Der Kommissionsbericht ist ffentlichLiebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Mitglieder des Untersttzungskomitees Am 8. Juli 2015 wurden unsere Volksinitiativen (Zwillingsinitiativen) "Ja zu einer intakten Thurgauer Kulturlandschaft" (Verfassungsinitiative zu 77 Kantonsverfassung und Gesetzesinitiative 17a und 72a Planungs- und Baugesetz)" mit je ber 5000 Unterschriften eingereicht. Der Grosse Rat bestellte in der Folge die vorberatende Kommission, die nun ihre Arbeit abgeschlossen hat. Mit dem Zustellen der Kommissionsberichte an die Mitglieder des Grossen Rates sind diese Berichte nun endlich ffentlich. Deshalb knnen wir nun wieder auch mit unserem Newsletter kommunizieren. Die parlamentarische Kommission erarbeitet einen akzeptablen GegenvorschlagDie vorberatende Kommission empfiehlt dem Grossen Rat, die Gesetzesinitiative mit 8 Ja zu 5 Nein-Stimmen als gltig zu erklren, inhaltlich lehnt die Kommission die Initiative klar ab. Den Gegenvorschlag vom 8. Februar 2016 der von Kommissionsmitgliedern in Zusammenarbeit mit den Initianten ausgearbeitet wurde empfiehlt die vorberatende Kommission mit 8 Ja und 5 Nein-Stimmen zur Annahme. Die vorberatende Kommission empfiehlt mit 12 Ja-Stimmen und einer Enthaltung, die Verfassungsinitiative fr gltig zu erklren. Sie lehnt in der Schlussabstimmung die Verfassungsinitiative mit 8 Nein zu 2 Ja-Stimmen ab und empfiehlt dem Grossen Rat mit 12 Ja-Stimmen zu 0 Nein, den Gegenvorschlag gutzuheissen, der in Absatz 2 auf den Passus "und den Schutz" verzichtet; also neu heisst: Sie sorgen fr die Erhaltung des Nichtsiedlungsgebietes. Der Gegenvorschlag nimmt die Hauptanliegen der Initianten auf, nimmt aber auch auf die Bedenken der Gegner RcksichtDer Gegenvorschlag bei der Gesetzesinitiative baut auf der gegenwrtigen Richtplanrevision auf, indem er verlangt, dass die Gesamtflche des Siedlungsgebietes "nach der Anpassung des kantonalen Richtplans an Artikel 38a Absatz 1 und Artikel 8a Absatz 1 des Bundesgesetzes ber die Raumplanung" nicht vergrssert werden darf. Die erwhnten RPG-Artikel verlangen, dass die Kantone ihre Richtplne an die Anforderungen des RPG anpassen, was mit Art 8a bedeutet, dass der Kanton festzulegen hat, "wie gross die Siedlungsflche insgesamt sein soll, wie sie im Kanton verteilt sein soll und wie ihre Erweiterung regional abgestimmt wird". Der Gegenvorschlag bezieht sich mit seiner Festsetzung des Siedlungsgebietes also explizit auf den Zustand nach Abschluss der Richtplanrevision. Bestimmungen zum Verschieben von Siedlungsgebiet sind nicht erforderlich, da lediglich die Gesamtflche festgesetzt wird. Die Ergnzung von 18 Abs. 1 Ziffer 1 des PBG, gemss Gegenvorschlag sieht vor, dass "Nutzungsziffern, in der Regel Bestimmungen ber eine Mindestausntzung" in den Baureglementen der Gemeinden zu verankern sind. Die heutigen (maximalen) Nutzungsziffern sind eine unntige Beschrnkung, ein in der Bevlkerung oft geussertes rgernis, das den Bestrebungen nach innerer Verdichtung und sparsamem Umgang mit Bauland zuwiderluft. Massgebend sind nmlich die festgelegten Geschosszahlen, Gebudehhen, sowie die Grenzabstnde. Einschrnkende Vorschriften ber die Nutzung des erlaubten Volumens eines Gebudes sind unntig. Wie geht es weiterDie Initiativen kommen im Laufe des Sommers in den Grossen Rat. Der Gegenvorschlag kann nur diskutiert werden, wenn die Gesetzesinitiative vorher durch den Grossen Rat fr gltig erklrt wird. Die Beschlsse des Co- Prsidiums"Sofern der Grosse Rat sowohl die Verfassungs- als auch die Gesetzesinitiative als gltig erklrt und ein aus Sicht der Initianten akzeptabler Gegenvorschlag durch den Grossen Rat genehmigt wird, ziehen die Initianten die Verfassungs- und die Gesetzesinitiative zurck. Der Gegenvorschlag der Kommission erfllt diese Voraussetzungen." Es ist wichtig, dass wir mit diesem einstimmigen Beschluss klare Voraussetzungen geschaffen haben, um dem Gegenvorschlag eine gute Ausgangslage in der Ratsdiskussion zu ermglichen. Allerdings haben wir auch beschlossen, dass bei einer Ungltigkeitserklrung durch das Parlament (dann ist das Geschft von der politischen Traktandenliste) das Bundesgericht angerufen wird. |
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Vielen Dank fr die UntersttzungKlar ist, dass wir fr diesen "politischen Kampf" alle mglichen Krfte brauchen. Wir bitten Sie ganz dringend, fr weitere Mitglieder im Untersttzungskomitee zu werben. Jetzt erst recht: Jeder Name ist entscheidend wichtig fr den Erfolg unserer Initiativen. http://www.kulturlandinitiativen.ch Rubrik Komitee
fr das Prsidium der Kulturlandinitiativen Thurgau:Josef Gemperle, Meisterlandwirt, Kantonsrat CVP, Fischingen Toni Kappeler, Prsident ProNatura TG, Kantonsrat Grne, Mnchwilen Andreas Guhl, Meisterlandwirt, Kantonsrat BDP, Oppikon Alex Frei, Rechtsanwalt, Kantonsrat CVP, Eschlikon
Anhnge |
Jetzt erst recht!
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