Thurgauer Kulturlandschaft

Wir stimmen am 12. Februar 2017 ber eine nderung der Thurgauer Kantonsverfassung ab. Es geht um den Erhalt unserer Kulturlandschaft und eine Siedlungsentwicklung mit hoher Wohn- und Lebensqualitt:

  • Die Flche des Nichtsiedlungsgebietes und damit unsere Kulturlandschaft und Natur soll erhalten bleiben.
  • Die (nicht nachwachsende!) Ressource Boden soll haushlterisch und zweckmssig genutzt werden.
  • Die Siedlungsentwicklung erfolgt nach innen; aber mit hoher Wohn- und Lebensqualitt.
    Dazu wird die Siedlungserneuerung verstrkt.
  • Eine bauliche Entwicklung ist weiterhin mglich.

Eine ausfhrlichere Argumentation finden Sie hier: Argumente

 

Der Grosse Rat

empfiehlt Ihnen mit
110 zu 10 Stimmen, dem Gegenvorschlag des
Grossen Rates zur
 Volksinitiative "Ja zu
einer intakten Thurgauer Kulturlandschaft"
(nderung von 77 der Kantonsverfassung) zuzustimmen.

Sagen auch Sie

   
       
 

Hier finden Sie die ursprngliche Seite der Initiativen