Newsletter 9 / Oktober 2015

 

Hammerschlag fr die Thurgauer Kulturlandinitiativen

Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Mitglieder des Untersttzungskomitees

Am 8. Juli 2015 wurden unsere Volksinitiativen (Zwillingsinitiativen) "Ja zu einer intakten Thurgauer Kulturlandschaft" (Verfassungsinitiative zu 77 Kantonsverfassung und Gesetzesinitiative 17a und 72a Planungs- und Baugesetz)" mit je ber 5000 Unterschriften eingereicht.
Am 3. August 2015 stellte der Regierungsrat das Zustandekommen der Volksbegehren fest und ersuchte den Grossen Rat, die Initiativen der Beratung zu unterziehen.

Der Grosse Rat bestellte in der Folge die vorberatende Kommission, welche die beiden Initiativen behandeln wird. Mit Schreiben vom 12. August 2015 hat der Kommissionsprsident gemss den gltigen Regeln den Regierungsrat gesttzt auf 53 Abs. 1 der Geschftsordnung des Grossen Rates (GOGR; RB 171.1) um die Erstellung eines Berichts ber die Gltigkeit und ber den Inhalt der Volksinitiativen gebeten.

Der Regierungsrat zur Gesetzesinitiative: ungltig!

Der Regierungsrat lehnt inhaltlich beide Initiativen ab, auch die Verfassungsinitiative. Unverstndlich, denn der Regierungsrat wirbt ja immer wieder selbst genau fr die in der Verfassungsinitiative genannten Ziele. Die Gesetzesinitiative will der Regierungsrat gleich fr ungltig erklren.

Hier ein pdf dieser Stellungnahme des Regierungsrates vom 27.10.2025

Dass die betroffenen mter in der kant. Verwaltung keine Freude an unseren Initiativen haben, das haben wir selbstverstndlich schon lange zur Kenntnis genommen. Dass aber der Regierungsrat nun so weit geht und die Gesetzesinitiative gleich mit einer Ungltigkeitserklrung und als Folge davon auch ohne parlamentarische Beratung und ohne Befragung des Volkes unter den Tisch kehren will, finden wir schlicht und einfach inakzeptabel und ein starkes Stck.

Wir sind sehr enttuscht

Eine um einiges restriktivere Volksinitiative wurde im Kanton Zrich vom Stimmvolk angenommen. Allerdings hatte man es verpasst, genau zu umschreiben, wie die Initiative umgesetzt werden sollte. Und prompt wollte das Zrcher Kantonsparlament den Volkswillen nicht anerkennen.

Nun hat aber das Bundesgericht die Klage der Zrcher Grnen gutgeheissen. Der Volkswille msste umgesetzt werden. Unter diesem Aspekt sind wir sehr enttuscht, dass die Thurgauer Regierung es gar nicht zu einer Volksabstimmung kommen lassen will.

Wir knnen die Argumente nicht nachvollziehen

In einer ersten Wrdigung der Argumente des Regierungsrates knnen wir die Haltung des Regierungsrates nicht verstehen.

Wie es scheint, hat er nicht die geforderte rechtliche Abklrung gemacht, sondern eine politische Beurteilung. Das ist nicht tolerierbar und unverstndlich.

Wie geht es weiter

Wir haben die Initiativtexte mit einem enormen Aufwand und unter Beizug von Juristen und Fachexperten ausgearbeitet. Auch aus dieser Sicht ist fr uns die Empfehlung auf Nichtgltigkeit unverstndlich.

Selbstverstndlich werden wir nun mglichst bald weitere Rechts- und Fachexperten zu den Initiativtexten befragen und dann entsprechend das weitere Vorgehen bestimmen.

Aber schon jetzt ist klar, dass wir keinen Aufwand und keinen Weg scheuen werden, um die Nichtgltigkeit schlussendlich abzuwenden und den Zielen der Initiativen zum Durchbruch zu verhelfen.

   

 

Vielen Dank fr die Untersttzung

Klar ist, dass wir fr diesen "politischen Kampf" alle mglichen Krfte brauchen.

Wir bitten Sie ganz dringend, fr weitere Mitglieder im Untersttzungskomitee zu werben.

Jetzt erst recht: Jeder Name ist entscheidend wichtig
fr den Erfolg unserer Initiativen.

 

fr das Prsidium der Kulturlandinitiativen Thurgau:

Josef Gemperle, Meisterlandwirt, Kantonsrat CVP, Fischingen

Toni Kappeler, Prsident ProNatura TG, Kantonsrat Grne, Mnchwilen

Andreas Guhl, Meisterlandwirt, Kantonsrat BDP, Oppikon

Alex Frei, Rechtsanwalt, Kantonsrat CVP, Eschlikon

 

Bezirksverantwortliche

Arbon Didi Feuerle
Weinfelden Marcel Preiss
Kreuzlingen Jost Regg
Frauenfeld Stefan Leuthold
Mnchwilen Toni Kappeler
     

 

 

 

 

kulturlandinitiativen.ch

 

Jetzt erst recht!