2x JA

zu zu einer intakten Thurgauer Kulturlandschaft

 

 

Erläuterungen zur Verfassungsinitiative

 

§ 77 1 Kanton und Gemeinden ordnen die zweckmässige und haushälterische Nutzung und Überbauung des Bodens.

2 Sie sorgen für die Erhaltung und den Schutz des Nichtsiedlungsgebietes.

3 Sie treffen Massnahmen für eine qualitativ hochwertige Siedlungsentwicklung nach innen und zur Stärkung der Siedlungserneuerung.

4Sie können Massnahmen zur Förderung des Wohnungsbaus treffen.

§ 77
der Kantonsverfassung regelt die Grundsätze unserer Raumplanung. Die Initiative "Ja zu einer nachhaltigen Thurgauer Raumplanung" verlangt diese Ergänzungen

Bemerkungen / Erläuterungen

 

Absatz 1

Die Formulierung "zweckmässige und haushälterische Nutzung des Bodens" entspricht Artikel 75 unserer Bundesverfassung.

§ 77 1 Kanton und Gemeinden ordnen die zweckmässige und haushälterische Nutzung und Überbauung des Bodens.

Absatz 2

Erhaltung des Nichtsiedlungsgebietes heisst: Der Kanton und die Gemeinden sind dafür besorgt, dass das Nichtsiedlungsgebiet in seiner Ausdehnung erhalten bleibt, umschreibt also den quantitativen Schutz unserer Landschaft.

Schutz des Nichtsiedlungsgebietes heisst: Der Kanton und die Gemeinden stellen sicher, dass das Nichtsiedlungsgebiet in seiner Vielfalt, Schönheit, Fruchtbarkeit und Funktionalität als Lebensraum erhalten bleibt, umschreibt also den qualitativen Schutz unserer Landschaft und Natur.

Das Nichtsiedlungsgebiet besteht einerseits aus der Waldfläche, die seit 1876 rigoros geschützt ist, und andererseits fast ausschliesslich aus der Landwirtschaftlichen Nutzfläche LN – Flächen, die für den Pflanzenbau genutzt werden. Zur Hauptsache sind dies Flächen, die für eine intensive Produktion von Nahrungs- und Futtermitteln geeignet sind, zum Beispiel die guten Ackerböden (Fruchtfolgeflächen).

Aber auch viele extensiv genutzte naturnahe Flächen wie Blumenwiesen, artenreiche Weiden, Hecken oder Streueflächen gehören zur LN. Auch die künftig auszuscheidenden Gewässerräume gemäss Gewässerschutzverordnung werden LN bleiben.

"Erhaltung und Schutz des Nichtsiedlungsgebietes" bedeutet, dass landwirtschaftlich genutzte Flächen im Siedlungsgebiet durch die Initiative "Ja zu einer intakten Thurgauer Kulturlandschaft" nicht geschützt sind.

 

2 Sie sorgen für die Erhaltung und den Schutz des Nichtsiedlungsgebietes.

Absatz 3

Hochwertige Siedlungsentwicklung nach innen:
Unsere Siedlungen sollen klar erkennbare Siedlungsbegrenzungen haben und nicht mehr, wie so oft geschehen, ins landwirtschaftliche Umland "ausfransen". Das Siedlungsgebiet ist so zu entwickeln, dass im Lauf der Jahre an den dafür geeigneten Lagen – zum Beispiel Dorf- und Stadtzentren, bahnhofsnahe Baugebiete – kompakte Siedlungsstrukturen entstehen.

Dabei sollen die zonengemässen Nutzungsziffern eines Areals möglichst ausgenutzt werden. Die Initiative verlangt allerdings eine hochwertige Siedlungsentwicklung; das heisst, die angestrebte Ausschöpfung der zulässigen Nutzung darf nicht auf Kosten der Wohn- und Lebensqualität gehen.

Es gibt gute Beispiele, dass eine massvoll dichtere Siedlungsform die Wohn- und Lebensqualität der (Quartier)bevölkerung steigert, denn in einem belebten Quartier entstehen Restaurants, Cafés, Läden, Spiel- und Sportplätze. Das Leben wird etwas "städtischer" – aber gerade unsere historischen Altstädtchen und Dorfkerne als Urformen des verdichteten Bauens zeigen uns, wie attraktiv auch eine kompaktere Nutzung sein kann.

Wichtig ist aus der Sicht der Gemeinden und der Steuerpflichtigen die Tatsache, dass kompaktere Siedlungen bezüglich Infrastrukturkosten wesentlich günstiger sind: Zersiedlung heisst auch immer Mehrkosten für Versorgung und Entsor-gung, Winterdienst, Strassenbau, Schulwegsicherung, Anbindung an öV-Netz.

Siedlungserneuerung:
Hier geht es um den bereits gebauten Bestand an Gebäuden. Bestehende Wohnquartiere können aufgewertet werden, sowie Industrie- und Siedlungsbrachen und leerstehende Scheunen in Bauzonen umgenutzt werden.

Das Entwicklungspotenzial von Brachen und nicht oder kaum genutzten Gebäuden im Siedlungsgebiet ist sehr gross. Mit der Erneuerung werden die bestehenden Dörfer und Quartiere aufgewertet und dadurch wieder zu attraktiven Wohn- und Lebensräumen. .

 

3 Sie treffen Massnahmen für eine qualitativ hochwertige Siedlungsentwicklung nach innen und zur Stärkung der Siedlungserneuerung.

Ein interessanter Vergleich: Wie viele Quadratmeter Bauzonenfläche wird pro Einwohner beansprucht?

    ZH         222 m2/Ew.
    SG         310 m2/Ew.
    SH         330 m2/Ew.
    TG         396 m2/Ew.
    CH         309 m2/Ew.

Mehr Bauzonenfläche pro Einwohner als der Thurgau weisen nur vier Bergkantone aus: FR, GR, VS und JU!


 
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