Newsletter 12 / Dezember 2016


kulturlandinitiativen.ch

Ja zur Thurgauer Kulturlandschaft

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Mitglieder des Unterstützungskomitees

 

Mit dem Newsletter vom August 2016 konnten wir Sie darüber informieren, dass unsere beiden Initiativen "Ja zu einer intakten Thurgauer Kulturlandschaft" mit sehr erfreulichen Resultaten im Grossen Rat behandelt wurden: Sowohl zur Verfassungs- wie zur Gesetzesinitiative arbeitete die vorberatende Kommission Gegenvorschläge aus, die der Zielsetzung unserer Initiativen entsprachen.

So wurde dann der Gegenvorschlag zur Gesetzesinitiative mit 91 ja zu 21 Nein angenommen - ein hervorragendes Resultat. Die Änderung des Planungs- und Baugesetzes ist damit beschlossene Sache und kommt nicht vors Volk.

Der Gegenvorschlag zur Verfassungsinitiative - der sich nur in einem Detail vom ursprünglichen Initiativtext unterscheidet - wurde gar mit 110 Ja und 10 Nein gutgeheissen. Eine Verfassungsänderung muss allerdings in jedem Fall vors Volk. Da die Initianten den Rückzug der Verfassungsinitiative zugunsten des Gegenvorschlags beschlossen hatten, kommt nun allein der Gegenvorschlag vors Volk.

In der Botschaft zur Volksabstimmung vom 12. Februar 2017 hält der Regierungsrat in seiner Empfehlung an die Stimmberechtigten fest:

Der Grosse Rat empfiehlt Ihnen mit 110 zu 10 Stimmen, dem Gegenvorschlag des Grossen Rates zur Volksinitiative "Ja zu einer intakten Thurgauer Kulturlandschaft" (Änderung von § 77 der Kantonsverfassung) zuzustimmen.

 

§ 77 wird wie folgt ergänzt (neu: kursiv)

1 Kanton und Gemeinden ordnen die zweckmässige und haushälterische Nutzung und Überbauung des Bodens.

2 Sie sorgen für die Erhaltung des Nichtsiedlungsgebietes.

3 Sie treffen Massnahmen für eine qualitativ hochwertige Siedlungsentwicklung nach innen und zur Stärkung der Siedlungserneuerung.

4 Sie können Massnahmen zur Förderung des Wohnungsbaus treffen.

 

 Unser Ziel ist der Erhalt der Thurgauer Landschaft in ihrer Schönheit, Vielfalt, Fruchtbarkeit - und damit der Schutz des bäuerlichen Kulturlandes und der Naturräume vor einer weitergehenden Zersiedlung. Das bedingt aber auch Massnahmen für eine qualitätsvolle Entwicklung und Erneuerung unserer Siedlungen. Mit der Änderung von § 77 geben wir diesen Zielen eine Grundlage in unserer Verfassung.

Sie hatten Ihren Namen für das Unterstützungskomitee der beiden Initiativen "Ja zu einer intakten Thurgauer Kulturlandschaft" gegeben.

Wir sind Ihnen sehr dankbar, wenn Sie nun auch dem Komitee angehören, das für das "Ja zur Thurgauer Kulturlandschaft", also den Gegenvorschlag zur Verfassungsinitiative, einsteht!

Wir bitten Sie, dies zu bestätigen. Herzlichen Dank!

 

Ja, ich bin auch Mitglied des neuen  Unterstützungskomitees
"Ja zur Thurgauer Kulturlandschaft".

 

 

(und sollten Sie nicht Mitglied des bisherigen Komitees gewesen sein, sind Sie uns genauso willkommen)

Vielen Dank für die Unterstützung

für das Präsidium der Kulturlandinitiativen Thurgau:

Josef Gemperle, Meisterlandwirt, Kantonsrat CVP, Fischingen

Toni Kappeler, Präsident ProNatura TG, Kantonsrat Grüne, Münchwilen

Andreas Guhl, Meisterlandwirt, Kantonsrat BDP, Oppikon

Alex Frei, Rechtsanwalt, Kantonsrat CVP, Eschlikon