Newsletter 11 / August 2016

Erfolg im Grossen Rat: Der Rat stimmt den Gegenvorschlägen zu.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Mitglieder des Unterstützungskomitees

An seiner Sitzung vom 17. August hat der Grosse Rat den von der vorberatenden Kommission eingebrachten Gegenvorschlägen zu den Thurgauer Kulturlandinitiativen zugestimmt.

Damit haben die von mehr als 5000 Thurgauerinnen und Thurgauern unterzeichneten Initiativen eine wichtige Hürde genommen.

Verfassungsinitiative

Da die Initianten den Rückzug der Verfassungsinitiative zugunsten des Gegenvorschlages beschlossen haben, kommt nun allein der Gegenvorschlag vors Volk. Dieser unterscheidet sich nur in einem Detail von der ursprünglichen Fassung: Kanton und Gemeinden sollen für die "Erhaltung", also den quantitativen Schutz des Kulturlandes sorgen. Die Diskussion in der vorberatenden Kommission hatte gezeigt, dass der Initiativtext - "Erhaltung und Schutz" - unterschiedlich interpretiert werden kann, was zu Unklarheiten führen würde. Über eine Verfassungsinitiative stimmt im jedem Fall das Volk ab.

Das hervorragende Resultat im Grossen Rat - 110 Ja : 10 Nein - ist für die kommende Volksabstimmung eine sehr erfreuliche und klare Abstimmungsempfehlung!

Gesetzesinitiative

Der Gegenvorschlag der Kommission zur Gesetzesinitiative hingegen unterscheidet sich deutlich vom ursprünglichen Initiativtext. So ist neu die Festsetzung des Siedlungsgebietes bis ins Jahr 2040 verlangt. Eine zeitlich unbeschränkte Festsetzung, wie dies die Initiative forderte, war auch der Hauptgrund, weshalb der Regierungsrat beantragte, die Gesetzesinitiative für ungültig zu erklären.

Entgegen der regierungsrätlichen Empfehlung beschloss der Grosse Rat Gültigkeit - und zwar mit 115 Ja gegen 3 Nein! - denn nur so konnte das Anliegen der 5000 Stimmberechtigten diskutiert und über den Gegenvorschlag beraten werden. Ein weiterer Unterschied zur Initiative: Der Gegenvorschlag setzt das Siedlungsgebiet fest - also die Bauzonen inkl. den Richtplangebieten, wo künftige Bauzonen ausgeschieden werden können. Der Initiativtext sah vor, das Baugebiet gemäss den Zonenplänen der Gemeinden festzusetzen.

Und die Forderung der Initiative, dass bei einer Baueingabe nachzuweisen sei, dass zu einem späteren Zeitpunkt das Grundstück "mit einer vollständigen Ausschöpfung der zulässigen Nutzung" überbaut werden könne, wurde im Gegenvorschlag ersetzt durch eine Ergänzung von § 18 des Planungs- und Baugesetzes: Die Aufzählung, was das Baureglement der Gemeinden regeln sollte, wird nun ergänzt durch "Bestimmungen über eine Mindestausnutzung".

Dem Gegenvorschlag stimmte der Grosse Rat mit 91 Ja zu 21 Nein zu; auch ein sehr gutes Resultat! Zu einer Volksabstimmung kommt es hier nur, falls gegen den Beschluss des Grossen Rates das Referendum ergriffen würde - was aber höchst unwahrscheinlich sein dürfte.

 

Der nun vom Grossen Rat beschlossene Gegenvorschlag baut auf der aktuellen Richtplanrevision auf und sichert deren Errungenschaften. Das Hauptziel der Initiative - der Schutz des Kulturlandes vor weitergehender Zersiedlung - ist damit erreicht, zumindest bis ins Jahr 2040.

   

Vielen Dank für die Unterstützung

Klar ist, dass wir für diesen "politischen Kampf" alle möglichen Kräfte brauchen. Wir bitten Sie ganz dringend, für weitere Mitglieder im Unterstützungskomitee zu werben.

Jetzt erst recht: Jeder Name ist entscheidend wichtig für den Erfolg unserer Initiativen. http://www.kulturlandinitiativen.ch   Rubrik Komitee

 

für das Präsidium der Kulturlandinitiativen Thurgau:

Josef Gemperle, Meisterlandwirt, Kantonsrat CVP, Fischingen

Toni Kappeler, Präsident ProNatura TG, Kantonsrat Grüne, Münchwilen

Andreas Guhl, Meisterlandwirt, Kantonsrat BDP, Oppikon

Alex Frei, Rechtsanwalt, Kantonsrat CVP, Eschlikon

 

kulturlandinitiativen.ch

 

Jetzt erst recht!!