Newsletter 10 / Mai 2016

Der Kommissionsbericht ist öffentlich

Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Mitglieder des Unterstützungskomitees

Am 8. Juli 2015 wurden unsere Volksinitiativen (Zwillingsinitiativen) "Ja zu einer intakten Thurgauer Kulturlandschaft" (Verfassungsinitiative zu § 77 Kantonsverfassung und Gesetzesinitiative §§ 17a und 72a Planungs- und Baugesetz)" mit je über 5000 Unterschriften eingereicht.

Der Grosse Rat bestellte in der Folge die vorberatende Kommission, die nun ihre Arbeit abgeschlossen hat. Mit dem Zustellen der Kommissionsberichte an die Mitglieder des Grossen Rates sind diese Berichte nun endlich öffentlich. Deshalb können wir nun wieder auch mit unserem Newsletter kommunizieren.

Die parlamentarische Kommission erarbeitet einen akzeptablen Gegenvorschlag

Die vorberatende Kommission empfiehlt dem Grossen Rat, die Gesetzesinitiative mit 8 Ja zu 5 Nein-Stimmen als gültig zu erklären, inhaltlich lehnt die Kommission die Initiative klar ab. Den Gegenvorschlag vom 8. Februar 2016 – der von Kommissionsmitgliedern in Zusammenarbeit mit den Initianten ausgearbeitet wurde– empfiehlt die vorberatende Kommission mit 8 Ja und 5 Nein-Stimmen zur Annahme.

Die vorberatende Kommission empfiehlt mit 12 Ja-Stimmen und einer Enthaltung, die Verfassungsinitiative für gültig zu erklären. Sie lehnt in der Schlussabstimmung die Verfassungsinitiative mit 8 Nein zu 2 Ja-Stimmen ab und empfiehlt dem Grossen Rat mit 12 Ja-Stimmen zu 0 Nein, den Gegenvorschlag gutzuheissen, der in Absatz 2 auf den Passus "und den Schutz" verzichtet; also neu heisst: Sie sorgen für die Erhaltung des Nichtsiedlungsgebietes.

Der Gegenvorschlag nimmt die Hauptanliegen der Initianten auf, nimmt aber auch auf die Bedenken der Gegner Rücksicht

Der Gegenvorschlag bei der Gesetzesinitiative baut auf der gegenwärtigen Richtplanrevision auf, indem er verlangt, dass die Gesamtfläche des Siedlungsgebietes "nach der Anpassung des kantonalen Richtplans an Artikel 38a Absatz 1 und Artikel 8a Absatz 1 des Bundesgesetzes über die Raumplanung" nicht vergrössert werden darf.

Die erwähnten RPG-Artikel verlangen, dass die Kantone ihre Richtpläne an die Anforderungen des RPG anpassen, was mit Art 8a bedeutet, dass der Kanton festzulegen hat, "wie gross die Siedlungsfläche insgesamt sein soll, wie sie im Kanton verteilt sein soll und wie ihre Erweiterung regional abgestimmt wird". Der Gegenvorschlag bezieht sich mit seiner Festsetzung des Siedlungsgebietes also explizit auf den Zustand nach Abschluss der Richtplanrevision. Bestimmungen zum Verschieben von Siedlungsgebiet sind nicht erforderlich, da lediglich die Gesamtfläche festgesetzt wird.

Die Ergänzung von § 18 Abs. 1 Ziffer 1 des PBG, gemäss Gegenvorschlag sieht vor, dass "Nutzungsziffern, in der Regel Bestimmungen über eine Mindestausnützung" in den Baureglementen der Gemeinden zu verankern sind. Die heutigen (maximalen) Nutzungsziffern sind eine unnötige Beschränkung, ein in der Bevölkerung oft geäussertes Ärgernis, das den Bestrebungen nach innerer Verdichtung und sparsamem Umgang mit Bauland zuwiderläuft. Massgebend sind nämlich die festgelegten Geschosszahlen, Gebäudehöhen, sowie die Grenzabstände.

Einschränkende Vorschriften über die Nutzung des erlaubten Volumens eines Gebäudes sind unnötig.

Wie geht es weiter

Die Initiativen kommen im Laufe des Sommers in den Grossen Rat. Der Gegenvorschlag kann nur diskutiert werden, wenn die Gesetzesinitiative vorher durch den Grossen Rat für gültig erklärt wird.

Die Beschlüsse des Co- Präsidiums

"Sofern der Grosse Rat sowohl die Verfassungs- als auch die Gesetzesinitiative als gültig erklärt und ein aus Sicht der Initianten akzeptabler Gegenvorschlag durch den Grossen Rat genehmigt wird, ziehen die Initianten die Verfassungs- und die Gesetzesinitiative zurück. Der Gegenvorschlag der Kommission erfüllt diese Voraussetzungen."

Es ist wichtig, dass wir mit diesem einstimmigen Beschluss klare Voraussetzungen geschaffen haben, um dem Gegenvorschlag eine gute Ausgangslage in der Ratsdiskussion zu ermöglichen. Allerdings haben wir auch beschlossen, dass bei einer Ungültigkeitserklärung durch das Parlament (dann ist das Geschäft von der politischen Traktandenliste) das Bundesgericht angerufen wird.

   

 

Vielen Dank für die Unterstützung

Klar ist, dass wir für diesen "politischen Kampf" alle möglichen Kräfte brauchen. Wir bitten Sie ganz dringend, für weitere Mitglieder im Unterstützungskomitee zu werben.

Jetzt erst recht: Jeder Name ist entscheidend wichtig für den Erfolg unserer Initiativen. http://www.kulturlandinitiativen.ch   Rubrik Komitee

 

für das Präsidium der Kulturlandinitiativen Thurgau:

Josef Gemperle, Meisterlandwirt, Kantonsrat CVP, Fischingen

Toni Kappeler, Präsident ProNatura TG, Kantonsrat Grüne, Münchwilen

Andreas Guhl, Meisterlandwirt, Kantonsrat BDP, Oppikon

Alex Frei, Rechtsanwalt, Kantonsrat CVP, Eschlikon

 

Anhänge

 

kulturlandinitiativen.ch

 

Jetzt erst recht!