2x JA

zu einer intakten Thurgauer Kulturlandschaft

 

 

7 gute Gründe für unsere beiden Initiativen:

In der Schweiz wird Jahr für Jahr die Fläche des Zugersees überbaut. Dies entspricht einem Quadratmeter pro Sekunde. Landwirtschaftsflächen, wertvolle Landschaften, freie Natur verschwinden unter Beton und Asphalt von Gebäuden und Strassen. Gleichzeitig bleiben während Jahren ehemalige Industrie- und Gewerbebauten nutzlos stehen und behindern vielerorts die bauliche Erneuerung im Siedlungsgebiet. Zudem legen zahlreiche Gemeinden die maximalen Nutzungsziffern sehr restriktiv aus – und verhindern damit, dass Neubauten für Wohnen, Gewerbe und Industrie optimal genutzt werden können. Dies alles ist nicht nachhaltig.

Die Thurgauer Landschaft ist in weiten Teilen noch intakt! Sorgen Sie dafür, dass es so bleibt

Bewahren wir Lebensraum für einheimische Tiere und Pflanzen

 
Landwirtschaft darf nicht ausschliesslich mit produzierender Landwirtschaft gleichgesetzt werden. Gemäss Art 104 der Bundesverfassung hat die Landwirtschaft auch den Auftrag, unsere natürlichen Lebensgrundlagen zu erhalten und die Kulturlandschaft zu pflegen.

Sichern wir Bauernland  zur Produktion von gesunden Lebensmitteln

 
Unsere Bäuerinnen und Bauern sind im Nichtbaugebiet die mit Abstand wichtigsten Akteure. Hochstamm-Baumgärten, Äcker, Hecken, Kuhherden, Blumenwiesen, Weinberge, Streusiedlungen, Gemüsekulturen, Tafelobstanlagen, Ackerterrassen…; die landwirtschaftliche Nutzung prägt den Charakter unserer Landschaft.

Nutzen wir bestehende Gebäude und Industriebrachen sinnvoll

 
Bestehende Wohnquartiere können aufgewertet werden, sowie Industrie- und Siedlungsbrachen und leerstehende Scheunen in Bauzonen umgenutzt werden. Das Entwicklungspotenzial von Brachen und nicht oder kaum genutzten Gebäuden im Siedlungsgebiet ist sehr gross.

Schaffen wir hochwertigen Wohnraum in kompakten Siedlungsstrukturen

 
Unsere Siedlungen sollen klar erkennbare Siedlungsbegrenzungen haben und nicht mehr, wie so oft geschehen, ins landwirtschaftliche Umland "ausfransen". Das Siedlungsgebiet ist (massvoll) zu verdichten, so dass im Lauf der Jahre an den dafür geeigneten Lagen – zum Beispiel Kernzonen, Bahnhofsnähe – kompakte Siedlungsstrukturen entstehen. Dabei sollen die zonenkonformen Nutzungsziffern eines Areals möglichst ausgenutzt werden.

Die Initiative verlangt eine hochwertige Siedlungsentwicklung; das heisst, die Verdichtung des Siedlungsgebietes darf nicht auf Kosten der Wohnqualität gehen.

Sparen wir langfristig mit kostengünstiger Infrastruktur

 
Wichtig ist aus der Sicht der Gemeinden und der Steuerpflichtigen die Tatsache, dass kompaktere Siedlungen bezüglich Infrastrukturkosten wesentlich günstiger sind:

Zersiedlung heisst auch immer Mehrkosten für Versorgung und Entsorgung, Winterdienst, Strassenbau, Schulwegsicherung, Anbindung an öV-Netz.

Sorgen wir für lebendige Siedlungen

 
Das Leben wird etwas "städtischer" – aber gerade unsere historischen Altstädtchen und Dorfkerne als Urformen des verdichteten Bauens zeigen uns, wie attraktiv auch eine kompaktere Nutzung sein kann.

Es gibt gute Beispiele, dass eine etwas dichtere Siedlungsform die Wohn- und Lebensqualität der (Quartier)bevölkerung steigert, denn in einem belebten Quartier entstehen Restaurants, Cafés, Läden, Spiel- und Sportplätze.

Planen wir vorausschauend für die Zukunft unserer Kinder und Enkel

 
Grundstücke werden sehr oft überbaut, ohne die maximal zulässige Baudichte auszuschöpfen. Nachträglich können diese Grundstücke nicht mehr oder nur mit grossem Aufwand zonengemäss voll genutzt werden. Das wirksamste Instrument gegen eine solche Unternutzung wäre es, eine Mindestüberbauung festzulegen. Allerdings wäre das bei bereits bestehenden Bauzonen ein sehr starker Eingriff und rechtlich teilweise nur mit Schwierigkeiten durchsetzbar.

 

Die Initiative beschreitet deshalb einen andern Weg: Das Grundstück soll trotz Bauvorhaben zu einem späteren Zeitpunkt optimal, das heisst mit einer vollständigen Ausschöpfung der zulässigen Nutzung bebaut werden können. Das schliesst auch mit ein, dass evtl. der noch nicht bebaute Teil später abgetrennt und durch Dritte genutzt werden kann.
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